Die personalisierte Entwicklungsplanung (PEP) hat sich aus dem bestehenden Praxisbeispiel der KEFF heraus entwickelt. Hier haben wir viel gelernt und sind den Kollegen, Kerstin Popp, Conny Melzer und Andreas Methner zu tiefstem Dank verpflichtet. Nähere Informationen finden Sie im weiteren Basismodul PEP “Handlungs- und Bezugsrahmen” in der Lektion zur KEFF. Zudem empfehlen wir Ihnen die dort angeführte Literatur.
Bevor wir über weitere Grundlagen der PEP sprechen, möchten wir Sie zunächst in die wichtigsten Arbeitsdefinitionen und Elemente der PEP einführen. Folgende Präsentation gibt Ihnen einen Überblick.
Zum Herunterladen der Präsentation nutzen Sie folgenden Link: Grundlagen-der-personalisierten-Entwicklungsplanung-1.pdf (67 Downloads )
Leistungs- und Begabungsförderung sollte hochgradig individuell sein, um den Entwicklungsbedarfen jedes einzelnen Kindes bestmöglich gerecht zu werden. Jedes Entwicklungsziel, jede Maßnahme und jede Methode hängen dabei von den Stärken und Interessen, der Motivation, aber auch von den Schwächen der Schülerinnen und Schüler ab. Zudem spielt die Lern- und Lebensumwelt eine bedeutende Rolle für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung. Im schulischen Alltag stellt die Umsetzung von derart komplexen Situationen eine große Herausforderung dar. Zudem gehen oft wertvolle Informationen verloren, sei es durch Lehrpersonenwechsel oder weil die Instrumente fehlen, um wichtige Erkenntnisse festzuhalten.
Mithilfe von personalisierten Entwicklungsplänen sollen Lehrkräfte bei der Organisation und Durchführung individueller Entwicklungsprozesse unterstützt werden. Durch den zyklischen Ablauf von Entwicklungsplangesprächen, den Einsatz von potentialorientierter Entwicklungsdiagnostik und entsprechenden Entwicklungsmaßnahmen wird eine unterstützende Struktur und Routine geschaffen. Darüber hinaus lebt die PEP von der Beteiligung der Schülerinnen und Schüler. Sie werden aktiv in den Prozess einbezogen, reflektieren gemeinsam mit den beteiligten Lehrpersonen ihre eigenen Ressourcen und verfügen über ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung ihres Entwicklungsplanes.