Was passiert mit meinen Schüler:innen, wenn ich meinen Account lösche?

Die Daten werden gemäß Art. 17 Abs.1 lit. a DSGVO gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich und die Datensätze für die Nutzung der Leistung nicht mehr relevant sind. Der Zeitpunkt der Zweckerreichung orientiert sich an der Art der verarbeiten Daten (vgl. Nr. 3) und den damit einhergehenden Zwecken für die Nutzung der Leistung (vgl. Nr. 4). Schülerbezogene Daten werden somit ein Jahr nach Abschluss des letzten Entwicklungszyklus gelöscht. Mit dem Ausscheiden einer Lehrkraft entfällt der Zweck der Datenerhebung in der Regel nicht, weshalb die scheidende Lehrkraft den digitalen Nachlass in Absprache mit der Schule einer anderen Lehrkraft zuweisen sollte. Diese Zuweisung erfolgt aktuell noch durch unsere Supportmitarbeiter:innen.

Tags: Entwicklungsplanübersicht, Schuladministration